1. Deutsche, die sich in Portugal in Not befinden, können sich in folgenden Fällen mit bitte um Unterstützung an die Brüderschaft wenden:
o bei der Überwindung temporärer Schwierigkeiten
o zum Erwerb von notwendigen Sachleistungen
o bei der endgültigen Übersiedlung zurück nach Deutschland
Langzeitunterstützungen werden i.d.R. nicht gewährt.
2. Darüber hinaus beteiligt sich die Brüderschaft an der Finanzierung von Projekten mit bikulturellem Bezug.
3. Allgemeine Antragsvoraussetzungen
§ Ohne Einreichen der geforderten Unterlagen (siehe "Antrag auf finanzielle Unterstützung" und ggf. zusätzlich angeforderte Unterlagen) kann die Bearbeitung des Antrags nicht aufgenommen werden.
§ Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Der Antragsteller muss vorrangig auf gesetzliche oder staatliche Ansprüche zugreifen und mögliche familiäre Unterstützung ausgeschöpft haben.
§ Ein Eigenanteil wird gefordert.
§ Die Brüderschaft behält sich vor, beantragte Unterstützung ohne Begründung abzulehnen.
§ Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung
...wo wir bereits erfolgreich helfen konnten: